Eine der ersten Ausgaben für dein neues Unternehmen sind die Kosten der Gewerbeanmeldung. Wahrscheinlich hast du diese Kosten für die Gewerbeanmeldung auch privat bezahlt. Das bedeutet aber nicht, dass du diese Ausgabe nicht als Kosten für dein Unternehmen ansetzen kannst und damit auch von der Steuer absetzen kannst.
Damit du diese Kosten bereits für dein Unternehmen geltend machen kannst, musst du sie aber richtig als Ausgabe verbuchen.
In diesem Praxistipp zeige ich dir, wie du das machst (incl. einer kleinen Erinnerung, was du dabei nicht vergessen darfst).
Zur Erinnerung: Kosten buchst du immer auf Aufwandskonten. Aufwandskonten steigen im Soll. In meinem Artikel zu den verschiedenen Kontentypen kannst du das genau nachlesen.
Als erstes suchst du dir daher das passende Aufwandskonto aus deinem Kontenrahmen bzw. Kontenplan heraus. Wie du einen Kontenplan erstellst, zeige ich dir in diesem Artikel.
Ich empfehle für Kleinunternehmer im Übrigen den DATEV Standardkontenrahmen SKR03, da er weit verbreitet und recht einfach gehalten ist.
Im SKR03 gehören die Kosten der Gewerbeanmeldung auf das Konto 4390 „Sonstige Abgaben“. Solltest du dieses Konto nicht in deiner Software haben, kannst du auch ohne Probleme das Konto 4900 „Sonstige betriebliche Aufwendungen“ nutzen.
Möchtest du lieber den Standardkontenrahmen SKR04 nutzen, buchst du auf das Konto 6430 „Sonstige Abgaben“.
Damit steht der erste Teil des Buchungssatzes fest.
Sonstige Abgaben an ….
Als nächstes benötigst du ein Gegenkonto für deine Buchung.
Oftmals werden die Kosten der Gewerbeanmeldung privat bezahlt weil noch kein Firmenkonto besteht. Das ist aber überhaupt kein Problem. Du hast damit nämlich deine erste Privateinlage in dein Unternehmen gemacht.
Privateinlagen sind Teil des Eigenkapitals deines Unternehmens und gelten daher als passives Bestandskonto.
Zur Erinnerung: passive Konten steigen im Haben.
Im SKR03 ist das richtige Konto für die Privateinlage das Konto 1890 „Privateinlagen“. Sollte es mehrere Gesellschafter geben, kann es auch weitere Privateinlagekonten 1891 – 1899 geben. Nutzt du den SKR04 buchst du Privateinlagen auf 2180 „Privateinlagen VH“. Auch hier kann es mehrere Privateinlagenkonten 2181-2199 geben.
Damit steht der Buchungssatz fest.
Sonstige Abgaben an Privateinlagen.
Manche Buchhaltungsprogramme benötigen zur korrekten Buchung immer ein Kunden- beziehungsweise Lieferantenkonto, um einen Beleg zu verbuchen. Das hat den Vorteil, dass der eigentliche Geldfluss nachvollziehbar wird. In so einem Fall werden dann zwei Buchungssätze erzeugt.
Sonstige Abgaben an Lieferant „Gewerbeamt“
Lieferant „Gewerbeamt“ an Privateinlagen
Im ersten Buchungssatz wird das Konto Lieferant „Gewerbeamt“ im Haben bebucht. Im zweiten Buchungssatz wird das Konto Lieferant „Gewerbeamt“ aber wieder im Soll bebucht. Damit ist das Konto ausgeglichen und „kürzt sich raus“.
Es bleibt wieder übrig:
Sonstige Abgaben an Lieferant.
Sollte deine Buchhaltungssoftware so arbeiten, musst du nur prüfen, ob das Zwischenkonto ausgeglichen – also einmal im Soll und einmal im Haben bebucht wurde.
Wie versprochen kommt hier noch meine kleine Erinnerung an dich. Bitte vergiss nicht, dass auch die Fahrtkosten für die Gewerbeanmeldung Kosten für dein Unternehmen sind. Auch diese Kosten musst du sauber verbuchen, um sie geltend zu machen.
Wie du Fahrtkosten richtig verbuchen kannst, habe ich in meinem Praxistipp Fahrtkosten richtig verbuchen für dich zusammengefast.
Hans-Georg
26.10.2018, 11:33 Uhr
Danke für den wichtigen Tipp. Ich hatte bei meiner Rechnungssoftware auch das Problem, dass ich nicht wusste, wie ich das mit dem Zwischenkonto mache.
Alex
26.10.2018, 16:39 Uhr
Und wie hast du es dann in deiner Software gelöst?
Detlef
25.03.2019, 11:26 Uhr
Selbst für mich als absoluten Laien sehr einfach und nachvollziehbar dargestellt. Danke. Und besonders geil finde ich die zusätzlichen Hinweise wie hier mit Fahrgeld zur Anmeldung….. Weiter so!!!!!
Alex
25.03.2019, 20:11 Uhr
Hallo Detlef,
vielen Dank für dein Feedback. Genauso solls sein (bzw. werden). Ne gute Hilfe für alle, die sich nicht mit Buchhaltung auskennen, es aber trotzdem gerne selbst in die Hand nehmen wollen.
LG,
der Alex
batze
16.04.2019, 15:31 Uhr
Werden die oben aufgeführten Rechnungen bzw. Kosten besteuert sprich, Vorsteuer?
Oder kann man diese irgendwie steuerlich geltend machen?
Alex
16.04.2019, 20:04 Uhr
Hallo Batze,
Achtung, ich bin kein Steuerberater. Ich kann dir hier also nur Tipps aus meiner Erfahrung geben. Bitte befrage deinen Steuerberater zu deiner persönlichen Situation.
„Steuerlich geltend“ machst du etwas, indem du es als Kosten verbuchst. Ganz kurz gesagt werden diese Kosten dann von deinen Einnahmen abgezogen. Was übrig bleibt, versteuerst du.
Beim Thema Vorsteuer hängt es davon ab, ob du Kleinunternehmer nach §19 UStG bist. Dann bist du nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Du buchst dann den gesamten Betrag inkl. Mehrwertssteuer als Kosten ein. Du bekommst somit einen Teil der Mehrwertssteuer über die Einkommenssteuer zurück.
Nimmst du §19 UStG nicht in Anspruch, ziehst du die Vorsteuer ab und holst sie dir über die Umsatzsteuervoranmeldung zurück. Als Kosten kannst du dann nur den Netto- Rechnungsbetrag ansetzen. Schau dir mal meinen Artikel Kleinunternehmerregelung Ja/Nein an. Dort habe ich den Unterschied anhand von ein paar Rechnungsbeispielen erklärt.
In dem konkreten Fall sind die Gewerbeanmeldung und die Kilometerpauschale umsatzsteuerfrei. Dort ist es egal, ob du Kleinunternehmer nach §19 UStG bist, oder nicht. Du kannst den gesamten Betrag als Kosten ansetzen.
Anders kann es sein, wenn du Parktickets bezahlt hast. Manchmal ist auf Parktickets eine Mehrwertssteuer ausgewiesen. Falls du die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nimmst, musst gehört die dann in die Voranmeldung und nur der Netto-Betrag in die Kosten.
Ich selber habe allerdings noch nie einen Parkzettel mit MwSt. gesehen.
Ich hoffe, das hilft dir etwas weiter. Falls du noch Fragen hast, melde dich einfach.
Lg,
Alex
Manuel Löhrmann
20.05.2019, 9:29 Uhr
Toller Artikel zur Gewerbeanmeldung. Ich wollte auch ein Unternehmen gründen und habe mir jetzt vorgenommen die Gewerbeanmeldung nächste Woche vorzunehmen. Gut zu wissen, welche Kontobezeichnung dazu passt.
Alex
18.06.2019, 20:15 Uhr
Hallo Manuel, freut mich, dass dir der Artikel geholfen hat.
LG,
der Alex
Heike
30.07.2019, 10:01 Uhr
Vielen Dank für die hilfreichen Tipps zur Buchhaltung! Gut zu wissen, wie man die Kosten der Gewerbeanmeldung richtig verbuchen muss. Mit SKR03 habe ich mich schon vertraut gemacht, daher soll es damit weiter gut laufen.